Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist die Legislative auf Gemeindeebene. Ihr obliegen verschiedenste Befugnisse, insbesondere
- der Erlass der Gemeindeordnung und anderer Rechtssätze
- die Festsetzung des Voranschlags und des Steuerfusses
- die Genehmigung von Nachkrediten
- die Genehmigung der Rechnung
- die Kenntnisnahme des Finanzplans
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts
An der Gemeindeversammlung werden Geschäfte beraten, welche anschliessend zur Abstimmung an die Urne überwiesen werden, wie z.B.
- die Bewilligung von Verpflichtungs- und Zusatzkrediten
- der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken



