Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die Legislative auf Gemeindeebene. Ihr obliegen verschiedenste Befugnisse, insbesondere

  • der Erlass der Gemeindeordnung und anderer Rechtssätze
  • die Festsetzung des Voranschlags und des Steuerfusses
  • die Genehmigung von Nachkrediten
  • die Genehmigung der Rechnung
  • die Kenntnisnahme des Finanzplans
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts

An der Gemeindeversammlung werden Geschäfte beraten, welche anschliessend zur Abstimmung an die Urne überwiesen werden, wie z.B.

  • die Bewilligung von Verpflichtungs- und Zusatzkrediten
  • der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken

     


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