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Gemeindeabstimmung vom 14. Juni 2026

Am Abstimmungssonntag vom 14. Juni 2026 gelangen folgende Sachgeschäfte der Gemeinde Altendorf zur Abstimmung

  • Beschlussfassung über die Ausgabenbewilligung für die Neuerschliessung des Gebietes Vorderberg mit Trinkwasser und einem Löschschutz
  • Beschlussfassung über die Revision des Reglements über die Abfallentsorgung der Gemeinde Altendorf
  • Beschlussfassung über den Teilnutzungsplan Talbach Mündung 

Die Informationen zu diesen Sachgeschäften finden Sie unter den nachfolgenden Links

Finanzierung von Abstimmungskampagnen – Offenlegungspflicht

Für die Offenlegung der Finanzierung einer Abstimmungskampagne gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700), insbesondere:

  • Die Finanzierung der Abstimmungskampagne ist offenzulegen, wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen einer kommunalen Abstimmung CHF 5‘000.00 übersteigen (§ 3 Abs. 1 TPG). Wer offenlegungspflichtig ist, muss der Abteilung Finanzen (§ 5 Abs. 3 Bst. b TPG) einreichen:
    a) bis Sonntag, 10. Mai 2026, sein Budget;
    b) bis Freitag, 14. August 2026, seine Schlussrechnung;
  • Das Budget und/oder die Abrechnung sind über das Transparenztool einzureichen: www.sz.ch/transparenz