Gemeindeabstimmung vom 14. Juni 2026
Am Abstimmungssonntag vom 14. Juni 2026 gelangen folgende Sachgeschäfte der Gemeinde Altendorf zur Abstimmung
- Beschlussfassung über die Ausgabenbewilligung für die Neuerschliessung des Gebietes Vorderberg mit Trinkwasser und einem Löschschutz
- Beschlussfassung über die Revision des Reglements über die Abfallentsorgung der Gemeinde Altendorf
- Beschlussfassung über den Teilnutzungsplan Talbach Mündung
Die Informationen zu diesen Sachgeschäften finden Sie unter den nachfolgenden Links
- Sachgeschäft Ausgabenbewilligung für die Neuerschliessung des Gebietes Vorderberg mit Trinkwasser und einem Löschschutz [pdf, 2.5 MB]
- Sachgeschäft Revision des Reglements über die Abfallentsorgung der Gemeinde Altendorf [pdf, 59 KB]
- Sachgeschäft Teilnutzungsplan Talbach Mündung [pdf, 717 KB]
Finanzierung von Abstimmungskampagnen – Offenlegungspflicht
Für die Offenlegung der Finanzierung einer Abstimmungskampagne gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700), insbesondere:
- Die Finanzierung der Abstimmungskampagne ist offenzulegen, wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen einer kommunalen Abstimmung CHF 5‘000.00 übersteigen (§ 3 Abs. 1 TPG). Wer offenlegungspflichtig ist, muss der Abteilung Finanzen (§ 5 Abs. 3 Bst. b TPG) einreichen:
a) bis Sonntag, 10. Mai 2026, sein Budget;
b) bis Freitag, 14. August 2026, seine Schlussrechnung; - Das Budget und/oder die Abrechnung sind über das Transparenztool einzureichen: www.sz.ch/transparenz