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Ratsbericht vom Januar 2019

Ausserordentliche Gemeindeversammlung

Aufgrund der National- und Ständeratswahlen vom 20. Oktober 2019 finden keine Abstimmungen im September statt. Am Abstimmungstermin vom September gelangen üblicherweise die an der Gemeindeversammlung vom April verabschiedeten Sachgeschäfte zur Abstimmung an die Urne. Da dieses Jahr der Abstimmungstermin vom September ausfällt, würden Sachgeschäfte der kommenden ordentlichen Gemeindeversammlung erst im November 2019 oder allenfalls sogar erst im Februar 2020 zur Abstimmung gelangen. Aufgrund der Dringlichkeit der beiden Sachgeschäfte «Teilrevision des Baureglements (Attikageschosse)» sowie «Gebührenordnung für Nachtparkkarten» hat der Gemeinderat beschlossen, am Mittwoch, 20. Februar 2019, eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einzuberufen.

Mit der Änderung der Bestimmungen zum Attikageschoss möchte der Gemeinderat das Attikageschoss gegenüber den Giebelbauten mit Schrägdächern (Satteldächer) nicht benachteiligen. Gemäss dem gültigen Baureglement von 1996 sind Attikageschosse gegenüber dem darunterliegenden Geschoss allseitig zurückzuversetzen. Diese Bestimmung richtet sich nach dem alten Planungs- und Baugesetz. Mittlerweile verlangt das geänderte Planungs- und Baugesetz bei der Bemessung des Grenzabstandes nur noch eine Zurückversetzung des Attikas auf den Längsseiten der darunterliegenden Fassade. Im Weiteren wird im Baureglement auf einzelne Wiederholungen von Bestimmungen verzichtet, die bereits im Planungs- und Baugesetz definiert sind. Während der öffentlichen Auflage vom 12. Oktober bis 12. November 2018 sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Änderungen des Baureglements einem allgemeinen Bedürfnis entsprechen.

Im Oktober 2018 hat das Bundesgericht entschieden, dass bei der Erhebung von Parkierungsgebühren auf öffentlichem Grund zwischen einer Kontrollgebühr für das kurzzeitige Abstellen eines Fahrzeugs, was als Gemeingebrauch gilt, und einer Benutzungsgebühr für das längerdauernde Abstellen eines Fahrzeugs, was als gesteigerter Gemeingebrauch gilt, unterschieden werden muss. Gemäss diesem Entscheid liegt die Kompetenz für die Festlegung von Kontrollgebühren beim Gemeinderat. Die Festsetzung von Benutzungsgebühren bedarf demnach aber einer gesetzlichen Grundlage. Diese ist den Stimmbürgern in Form eines Sachgeschäfts vorzulegen. Vom erwähnten Bundesgerichtsentscheid sind in Altendorf nur die Gebühren für die Nachtparkkarten betroffen, da nur diese den gesteigerten Gemeingebrauch betreffen. Die restlichen Artikel im «Reglement über das Parkieren auf den öffentlichen Parkplätzen» der Gemeinde Altendorf liegen weiterhin in der Kompetenz des Gemeinderates. Mit der an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung zu beratenden «Gebührenordnung der Gemeinde Altendorf für Nachtparkkarten» wird die bereits heute angewendete Nachtparkkarten-Regelung rechtssicher festgelegt. Beide Sachgeschäfte der ausserordentlichen Gemeindeversammlung gelangen am 19. Mai 2019 zur Abstimmung. Die Botschaft mit den Traktanden wird rechtzeitig in alle Haushalte versendet.

Beschwerdeentscheid des Regierungsrates zum Park am See

Der Regierungsrat hat über die öffentlich-rechtliche Beschwerde gegen das Baugesuch des Parks am See entschieden. Die Beschwerde wurde vollumfänglich abgelehnt. Der Beschwerdeführer hat gegen den Entscheid des Regierungsrates bereits Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben.

Wahl des OK-Seniorennachmittag

Zur Organisation und Durchführung des jährlichen Jubiläumsanlasses für Seniorinnen und Senioren hat der Gemeinderat das Organisationskomitee gewählt. Das OK wird durch Gemeinderat Marco Müller präsidiert. Die weiteren Mitglieder sind seitens der Gemeinde Altendorf Frau Rita Koller und Herr Lukas Wichert und seitens des Musikvereins Harmonie Altendorf Frau Astrid Oeschger und Herr Jost Mächler. Der Gemeinderat dankt den Mitgliedern des OK für ihre Bereitschaft und ihr Engagement.