Alimentenwesen
Beschreibung Alimentenwesen
Alimente sind materielle Unterhaltsbeiträge, die gezahlt werden an uneheliche oder aus geschiedenen bzw. getrennten Ehen stammende Kinder sowie an geschiedene oder in ehelicher Trennung lebende Personen.
Kinderalimente werden bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung vom nicht obhutsberechtigten Elternteil entrichtet. Die Alimentenhöhe wird von den Eltern in der Regel in einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung festgelegt. Diese muss jedoch von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde oder vom Gericht bestätigt werden.