Bauamt - Hochbau

Beschreibung Bauamt - Hochbau

Aufgaben

Hochbau / Bauverwaltung

Die Bauverwaltung ist die zuständige Dienststelle für die Durchführung von Baubewilligungsverfahren rund um das Bauen. Zum Baubewilligungsverfahren gehören eine kompetente Beratung und die technische Begleitung und Kontrolle während der Bauausführung. Zum Aufgabenbereich gehören:

  • Beratung in baurechtlichen Fragen
  • Prüfung und Behandlung von Baugesuchen
  • Technische Begleitung und Kontrollen während der Bauausführung

Interaktives Baureglement

Nutzen Sie auch rund um die Uhr die interaktive Unterstützung zum Baureglement  und zu den Gestaltungsplänen

Baugesuch

Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, ist bei der Standortgemeinde ein Baugesuch einzureichen. Wir erteilen die weiteren Auskünfte und beraten Sie gerne.

Einreichung Baugesuch

Für die Einreichung eines Baugesuchs bitten wir Sie, sich vorgängig via eBau zu registrieren. Die Baugesuche können anschliessend über denselben Link eingereicht werden. Allerdings sind wir aus technischen Gründen vorläufig nicht in der Lage, das gesamte Baubewilligungsverfahren über eBau abzuwickeln. Die Korrespondenz wird weiterhin auf herkömmlichem Weg erfolgen. 

Bitte beachten Sie, dass trotz elektronischer Einreichung weiterhin drei komplette Dossiers mit den erforderlichen Formularen in Papierform beim Bauamt Altendorf einzureichen sind, bis auf kantonaler Stufe die rechtlichen Voraussetzungen für die digitale Unterschrift geschaffen sind. Das Gesuch gilt als eingereicht, sobald die unterzeichneten Papierdossiers dem Bauamt vorliegen. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Situationsplan/amtl. Kataster Mst. 1:500
    Katasterpläne können bei einem Geometer oder über den GeoShop bezogen werden.
  • Projektpläne (Situation, Grundrisse, Schnitte und Ansichten Mst. 1:100)
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Wohnraumerhebung, soweit erforderlich
  • weitere Unterlagen, soweit erforderlich (Nachweis für wirksame Schutzmassnahmen z.B. Objektschutz zur Risikoreduktion, Lärmschutznachweis, Umweltverträglichkeitsbericht, kubische Berechnung, Ausnützungsberechnung, Parkplatzberechnung etc.)

Verfahren

Das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG § 75 ff.) sieht folgende Verfahren zur Behandlung von Baugesuchen vor:

  • Ordentliches Verfahren (mit Publikation und öffentlicher Auflage)
  • Vereinfachtes Verfahren (kleinere Vorhaben oder Änderungen bewilligter Vorhaben, ohne Auflage und Publikation, wenn das schriftliche Einverständnis der direkten Anstösser vorliegt)
  • Meldeverfahren (geringfügige Bauvorhaben und unbedeutende Änder­ungen bereits bewilligter Projekte)

Einsprachen

Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat Altendorf gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 37 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12 a bis g NHG, SR 451).

Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).

Kantonale Bewilligung

Nach der formellen Prüfung stellt die Gemeinde das Gesuch der Baugesuchszentrale zu. Diese holt die erforderlichen Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen und allenfalls Bewilligungen des Bundes und der Bezirke ein. Sie erstellt den kantonalen Gesamtentscheid und leitet diesen gegen Verrechnung der Gebühren an die Gemeinde weiter.

Baubewilligung

Die Gemeinde erteilt anschliessend die kommunale Baubewilligung unter Einschluss des kantonalen Gesamtentscheides und stellt dem Gesuchsteller die Gebühren in Rechnung.

Rechtsmittelfrist

Ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung können der Gesuchsteller und allfällige Einsprecher innert 20 Tagen Beschwerde an den Regierungsrat erheben. Die Beschwerde hat schriftlich, mit Antrag und Begründung zu erfolgen.

Öffnungszeiten
Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag 8.30 – 11.30 Uhr 13.30 – 19.00 Uhr
Dienstag 8.30 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch 8.30 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag 7.00 – 11.30 Uhr