Vermittleramt

Beschreibung Vermittleramt

Einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren geht grundsätzlich das Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler voraus. Der Vermittler versucht, die Parteien auszusöhnen, dass heisst zu schlichten bzw. die Klage ohne Weiterzug an das Gericht zu erledigen. Gelingt der Schlichtungsversuch nicht, entscheidet der Vermittler bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.00. In den übrigen Fällen stellt der Vermittler eine Weisung aus. Mit Einreichung der Weisung beim Gericht wird die Klage rechtshängig.

Der Vermittler ist nicht zuständig bei:

  • Mietrechtlichen Streitigkeiten
  • Familienrechtlichen Streitigkeiten
  • Ehrverletzungen

Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig, ausser bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.00.

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung