Anmeldung / Zuzug
Sie können sich innerhalb der Schweiz elektronisch via eUmzug ummelden oder persönlich bei uns am Schalter vorsprechen.
Für die Anmeldung beachten Sie bitte folgendes:
- Eine vorgängige Abmeldung bei der Wegzugsgemeinde ist zwingend notwendig
- Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen
- Anmeldegebühr Einzelperson CHF 20.00 / Anmeldegebühr Familie und Ehepaare CHF 30.00 / Anmeldegebühr Wochenaufenthalter CHF 50.00
Bei der persönlichen Vorsprache bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
Schweizer BürgerInnen
Zuzug innerhalb der Schweiz sowie vom Ausland
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Miet- oder Untermietvertrag bzw. Kaufvertrag (bei Eigentum)
- Versicherungspolice der Krankenkasse (KVG)
- Zivilstandsdokumente (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
- mit Kindern: Geburtsurkunde und allfällige Sorgerechtsregelung
Zuzug innerhalb der Schweiz als Wochenaufenthalter
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Heimatausweis
- Miet- oder Untermietvertrag bzw. Kaufvertrag (bei Eigentum)
- Versicherungspolice der Krankenkasse (KVG)
- Zivilstandsdokumente (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
- mit Kindern: Geburtsurkunde und allfällige Sorgerechtsregelung
- Achtung: Es ist keine Anmeldung per eUmzug möglich.
Ausländische Staatsangehörige
Zuzug innerhalb des Kantons Schwyz
- gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Miet- oder Untermietvertrag bzw. Kaufvertrag (bei Eigentum)
- Krankenkassen-Nachweis gemäss KVG (Police oder Karte)
- Zivilstandsdokumente (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen, falls vorhanden)
- mit Kindern: Geburtsurkunde und allfällige Sorgerechtsregelung
Zuzug übrige Schweiz
- gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Zusicherung der Wohnsitznahme oder Gesuch für Kantonswechsel (nur Drittstaatsangehörige) / Merkblatt Kantonswechsel (Drittstaaten)/ Merkblatt Kantonswechsel (EU/EFTA)
- Miet- oder Untermietvertrag bzw. Kaufvertrag (bei Eigentum)
- Krankenkassen-Nachweis gemäss KVG (Police oder Karte)
- Zivilstandsdokumente (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen, falls vorhanden)
- mit Kindern: Geburtsurkunde und allfällige Sorgerechtsregelung
Zuzug vom Ausland
- gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
- Gesuchsformular E1 oder Zusicherung Amt für Migration (falls vorhanden - bei Drittstaatsangehörigen zwingend)
- Miet- oder Untermietvertrag bzw. Kaufvertrag (bei Eigentum)
- Arbeitsvertrag (unterzeichnet)
-
Abmeldebestätigung letzter Wohnort
-
Versicherungspolice der Krankenkasse (KVG)
- Zivilstandsdokumente (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen, falls vorhanden)
- mit Kindern: Geburtsurkunde und allfällige Sorgerechtsregelung
- Achtung: Es ist keine Anmeldung per eUmzug möglich.
Zuzug innerhalb der Schweiz als Wochenaufenthalter
- gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Heimatausweis
- Miet- oder Untermietvertrag bzw. Kaufvertrag (bei Eigentum)
- Versicherungspolice der Krankenkasse (KVG)
- Zivilstandsdokumente (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen, falls vorhanden)
- mit Kindern: Geburtsurkunde und allfällige Sorgerechtsregelung
- Achtung: Es ist keine Anmeldung per eUmzug möglich.
Zuzug vom Ausland als Wochenaufenthalter
- gültiger Reisepass, Identitätskarte oder Personalausweis
- Ausländerausweis G (GrenzgängerIn)
- Wohnsitzbestätigung vom Ausland
- Miet- oder Untermietvertrag bzw. Kaufvertrag (bei Eigentum)
- Versicherungspolice der Krankenkasse (KVG)
- Zivilstandsdokumente (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
- Achtung: Es ist keine Anmeldung per eUmzug möglich.
Links
Gesetzliche Bestimmungen
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG)
- Registerharmonisierungsverordnung (RHV)
- Gesetz über das Einwohnermeldewesen (EMG)
- Verordnung über das Einwohnermeldewesen (EMV)
- Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz (ÖDSG)
- Verordnung zum Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetz (ÖDSV)