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Feuerwehr-Ersatzabgabe

Gültig ab 01.01.2019

 

Bei steuerbarem Einkommen von

 
Fr. 0.00 bis    Fr. 10'000.00 Fr.   95.00
Fr. 10'001.00 bis    Fr. 25'000.00 Fr. 125.00
  über Fr. 25'000.00 Fr. 205.00

Männer und Frauen sind ab vollendetem 20. bis zum vollendeten 52. Altersjahr pflichtig 
(Jahrgänge 1972 - 2004). Leistet der Ehemann oder die Ehefrau Dienst in der Feuerwehr oder wird die Altersgrenze von einer Person überschritten, so entfällt die Abgabepflicht.

Bezüger einer vollen IV-Rente sind befreit.

 

Feuerwehrreglement [pdf, 129.81 KB]