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Rückzahlungen - Guthaben

Steuerguthaben

Ist auf der Steuerrechnung ein Guthaben zu Ihren Gunsten ausgewiesen, wird Ihnen die Gutschrift beim nächsten Auszahlungslauf auf das registrierte Bankkonto überwiesen. Im Normalfall ist dies das Konto, das Sie bei der Steuererklärung auf dem Wertschriftenverzeichnis als Rückzahlungskonto angegeben haben. Falls noch keine Kontoverbindung hinterlegt sein sollte, erhalten Sie mit separatem Schreiben eine entsprechende Anfrage.

Wünschen Sie die Rückzahlung auf ein Konto, das vermutlich vom registrierten abweicht, geben Sie uns bitte Ihre IBAN-Nummer per Telefon oder E-Mail bekannt (siehe Kontakt).

Gebührenguthaben

Bitte geben Sie uns Ihr Bank- oder Postkonto telefonisch oder per E-Mail bekannt (siehe Kontakt).

Verrechnung

Wünschen Sie, dass Ihr Guthaben nicht zurückbezahlt, sondern mit einer noch ausstehenden oder zukünftigen Rechnung verrechnet wird, dann geben Sie uns dies bitte bekannt (siehe Kontakt). Beachten Sie jedoch, dass auf nicht zurückbezahlte Steuerguthaben kein weiterer Vergütungszins gewährt wird.

Kontakt 

Telefon +41 (0)55 451 77 00
E-Mail   finanzen@altendorf.ch