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Abfall- und Entsorgungsgebühr

Zusätzlich zu den ZAM-Abgaben in Form von Gebührensäcken, Sperrgutmarken und Containerleerungen ist pro Haushalt und Gewerbe eine jährliche Kehricht-Grundgebühr in Höhe von  CHF 84.00  (inkl. 8.1 % MWST) zu entrichten.

Diese Gebühr wird seit 2021 nicht mehr durch die Abteilung Finanzen in Rechnung gestellt. Im Auftrag der Gemeinde Altendorf verrechnet die Elektrizitätsversorgung Altendorf AG (EVA), die Kehricht-Grundgebühr zusammen mit der Stromrechnung.

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