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Steuerpflicht

Sie sind in derjenigen Gemeinde für das ganze Jahr steuerpflichtig, in der Sie am 31. Dezember des laufenden Jahres Ihren Wohnsitz haben.

Zuzug von einer Gemeinde des Kantons Schwyz

Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde Altendorf. Ihre Steuerdaten werden von Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde übernommen. Sie erhalten von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum Ausfüllen.

Zuzug von einer Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz

Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde Altendorf. Ihre ehemalige Wohnsitzgemeinde darf Sie für dieses Jahr nicht mehr besteuern. Sie erhalten von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum Ausfüllen. Sofern Sie noch eine Liegenschaft oder eine Einzelunternehmung besitzen, wird diese bis zum Verkauf oder der Sitzverlegung weiterhin am bisherigen Wohnort besteuert.

Wegzug in eine Gemeinde innerhalb des Kantons Schwyz

Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Feuerwehrersatzabgabe bis zum Wegzug. Von Ihnen bereits bezahlte Steuerbeträge überweisen wir Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde.

Wegzug in eine Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz

Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Feuerwehrersatzabgabe bis zum Wegzug. Zu viel bezahlte Beträge werden zurückerstattet. Sofern Sie noch eine Liegenschaft oder eine Einzelunternehmung besitzen, wird diese bis zum Verkauf oder der Sitzverlegung weiterhin am bisherigen Wohnort besteuert.

Wegzug ins Ausland

Bitte melden Sie sich einen Monat bevor der Wegzug ins Ausland erfolgt. Sie erhalten von uns eine Steuererklärung, um das Einkommen für das laufende Jahr zu deklarieren. Zusätzlich zur ausgefüllten Steuererklärung benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Pensionskasse über die Höhe der ausbezahlten Freizügigkeitsleistungen beziehungsweise Kontoauszüge der Konten der 3. Säule, die Sie auflösen.