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Haushaltgeräte

Was 

  • Kühlschränke, Tiefkühlschränke, Waschmaschinen, Kochherd etc.
  • Rückgabe an Verkaufsstelle

Nicht in den Kehricht!

Ausgediente Geräte mit elektrischen oder elektronischen Bauteilen (z..B. Computer, Fernseher, Stereoanlagen, Staubsauger, Rasierapparate usw.) dürfen nicht via Kehricht, Sperrgut oder Metallabfuhr entsorgt werden. Ausgediente Geräte müssen über die Verkaufsstellen oder spezielle Rückgabestellen einer umweltverträglichen Entsorgung zugeführt werden. Alle Elektro- und Elektronikgeräte können kostenlos den Verkaufsstellen zurückgebracht werden. (neu auch Kühlschränke, Waschmaschinen, Tumbler, Geschirrspüler und Kochherde).