Abmeldung / Wegzug

Sie können sich innerhalb der Schweiz elektronisch via eUmzug ummelden oder persönlich bei uns am Schalter vorsprechen.
 

Für die Abmeldung beachten Sie bitte folgendes:

  • die Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen
  • es entstehen bei der Abmeldung keine Kosten

Bei der persönlichen Vorsprache bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

Schweizer BürgerInnen

Wegzug innerhalb der Schweiz

  • original Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
  • Reisepass oder Identitätskarte

Wegzug ins Ausland

  • persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (ca. 1 Monat vor der Ausreise)
  • original Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Kontaktaufnahme mit der Abteilung Finanzen (1-2 Monate vor der Ausreise)
  • Wehrpflichtige SchweizebürgerInnen müssen sich mit dem Kreiskommando Schwyz in Verbindung setzen:
    Kreiskommando Schwyz
    Schlagstrasse 87
    6430 Schwyz
    Telefon 041 819 22 35

Ausländische Staatsangehörige

Wegzug innerhalb der Schweiz

  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte

Wegzug ins Ausland

  • Ausländerausweis
  • persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (ca. 1 Monat vor der Ausreise)
  • Kontaktaufnahme mit der Abteilung Finanzen, falls Sie ordentlich besteuert werden (1-2 Monate vor der Ausreise)
  • ausgefülltes Formular Definitiver Wegzug ins Ausland (Amt für Migration)
  • Allfällige Beantragung einer Aufrechterhaltung der C-Bewilligung (3 Monate vor Ausreise)