Adressauskunft
Gemäss § 21 Abs. 4 der Verordnung über das Einwohnermeldewesen darf das Einwohneramt nach Massgabe von § 12 des Gesetzes über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz wie folgt Auskunft geben:
- Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum einer Person;
- Daten, welche die betroffene Person allgemein zugänglich gemacht hat
Das Einwohneramt kann auf Gesuch hin neben den erwähnten Daten:
- Heimatort bzw. Staatsangehörigkeit
- Datum und Ort des Zuzugs
- Datum und Ort des Wegzugs
einer einzelnen Person oder einer Mehrzahl von Personen bekannt geben, wenn dafür ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Systematisch geordnet dürfen Daten nur bekannt gegeben werden, wenn sich der Empfänger der Daten ausdrücklich dazu verpflichtet, sie ausschliesslich für schützenswerte ideelle Zwecke zu verwenden und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Die Datensperre gemäss § 13 bleibt vorbehalten.
Die Gebühr beträgt: Fr. 10.00 (zuzüglich Portokosten)
Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz
- Verordnung zum Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetz
- Verordnung über das Einwohnermeldewesen
Eine Adressanfrage ist schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Einwohneramt Altendorf
Dorfplatz 3
8852 Altendorf
Telefon 055 451 77 11
Telefax 055 451 77 78
E-Mail