Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Personen, die innerhalb der Gemeinde Altendorf umziehen, haben dies innerhalb von 14 Tagen zu melden.
 

Sie können dies elektronisch via eUmzug erledigen oder sich persönlich am Schalter vom Einwohneramt melden.

 

Bei der persönlichen Vorsprache bitten wir Sie, folgendes zu beachten:

 

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • original Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
  • Kopie Miet- oder Untermietvertrag bzw. Kaufvertrag (bei Eigentum)
  • es entstehen keine Kosten

Bei einer Trennung oder getrenntem Wohnsitz der Eltern von minderjährigen Kindern mit gemeinsamen Sorgerecht melden Sie sich bitte direkt beim Einwohneramt.

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Kopie Miet- oder Untermietvertrag bzw. Kaufvertrag (bei Eigentum)
  • die Kosten richten sich nach den kantonalen Gebühren

Bei einer Trennung oder getrenntem Wohnsitz der Eltern von minderjährigen Kindern mit gemeinsamen Sorgerecht melden Sie sich bitte direkt beim Einwohneramt.

Bitte beachten Sie, dass eine Adressänderung auch dem Verkehrsamt des Kantons Schwyz mitgeteilt werden muss, sofern Sie im Besitz eines Schweizerischen Fahrausweises sind und/oder ein Fahrzeug eingelöst haben.