Abfall- und Entsorgungsgebühr
Zusätzlich zu den ZAM-Abgaben in Form von Gebührensäcken, Sperrgutmarken und Containerleerungen ist pro Haushalt und Gewerbe eine jährliche Kehricht-Grundgebühr in Höhe von CHF 84.00 (inkl. 8.1 % MWST) zu entrichten.
Diese Gebühr wird seit 2021 nicht mehr durch die Abteilung Finanzen in Rechnung gestellt. Im Auftrag der Gemeinde Altendorf verrechnet die Elektrizitätsversorgung Altendorf AG (EVA), die Kehricht-Grundgebühr zusammen mit der Stromrechnung.