Fristerstreckung

Wenn Sie ihre Steuererklärung wegen fehlender Angaben oder Unterlagen nicht bis zum 31. März des laufenden Jahres einreichen können, können Sie eine Fristerstreckung beantragen. Das Fristerstreckungsgesuch muss bis spätestens 31. März (Poststempel, E-Mail-Datum) eingereicht werden. Spätere Gesuche werden nicht mehr bewilligt.

Neu können Sie auch die Fristerstreckung online vornehmen.  

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