Hinterlegung Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge

Seit dem 1. Januar 2013 sind im Kanton Schwyz die Einwohnerämter die Hinterlegungsstelle von Testamenten, Ehe- und/oder Erbverträgen (§40 EGzZGB). Das Einwohneramt registriert das Testament und hinterlegt dieses an einem sicheren Ort. Es ist eine einmalige Gebühr von CHF 40.00 zu entrichten. Im Todesfall wird das Testament dem Einzelrichter zur amtlichen Eröffnung weitergeleitet.

Bitte beachten Sie:

  • Das Testament soll keine Bestattungswünsche oder Anleitungen im Todesfall erhalten, da die Eröffnung dieser Verfügung meist erst nach Monatsfrist erfolgt
  • Für die Abgabe eines Testamentes, Ehe- und/oder Erbvertrag ist am Schalter ein amtliches Ausweisdokument wie ID oder Pass vorzuweisen
  • Bei verheirateten Personen sind zwingend beide Personen am Schalter für eine Änderung oder Rückgabe erforderlich