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Hundehaltung - Hundesteuern

Registrierung

Die Hundekontrolle der Gemeinde Altendorf wird durch die Abteilung Finanzen geführt. In folgenden Fällen können Sie am Schalter der Einwohnerdienste zusammen mit Ihrer persönlichen Meldung auch die Mutation für Ihren Hund zuhanden der Hundekontrolle melden.

  • Sie ziehen als Hundehalter zu
  • Sie ziehen mit Ihrem Hund innerhalb der Gemeinde um
  • Sie ziehen mit Ihrem Hund weg

Bei allen anderen Mutationen, die Ihren Hund betreffen, richten Sie Ihre Meldung an finanzen@altendorf.ch oder Telefon +41 (0)55 451 77 00.

  • Sie werden neu zum Hundehalter
  • Sie schaffen sich einen zusätzlichen Hund an
  • Sie übergeben Ihren Hund einem anderen Hundehalter
  • Ihr Hund ist verstorben

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalter müssen in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Abteilung Finanzen der Gemeinde Altendorf melden. Diese erfasst Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank AMICUS. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail direkt von AMICUS. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Die in der Schweiz lebenden Hunde müssen seit 2006 mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung versehen sein und in der Tierhalter-Datenbank AMICUS registriert werden. Der Hundezüchter oder der Vorbesitzer muss dem neuen Besitzer beim Erwerb eines Hundes den Heimtier-Ausweis des Tieres übergeben und bei AMICUS die entsprechende Mutation veranlassen. Adressänderungen und Umzüge der Hundehalter und Todesfälle von Hunden können durch die Gemeinde direkt bei AMICUS mutiert werden.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in AMICUS.

Innert einer zehntägigen Frist sind AMICUS zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung) 
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) 
  • Tod des Hundes 
  • Wegzug oder Export ins Ausland

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation ANIMUNDO erfassen. Sobald Sie Ihr AMICUS-Konto mit ANIMUNDO verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet ANIMUNDO weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt von AMICUS.

Hundesteuer

Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Die jährliche Hundesteuer in der Gemeinde Altendorf beträgt für einen Nutzhund CHF 20.00, für einen anderen Hund CHF 100.00. Für jeden weiteren Hund pro Haushalt beträgt die Steuer je CHF 100.00 mehr als die Grundsteuer. Als Nutzhunde gelten Treibhunde in der Landwirtschaft*, Jagdhunde gemäss § 33 Abs. 1 des Jagd- und Wildschutzgesetzes sowie Herdenschutzhunde. Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Polizei-, Rettungs-, Katastrophen-, Lawinen-, und Schweisshunden sowie Blinden- und Assistenzhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können.

Die Hundehalter erhalten jährlich im Januar die Hundesteuer-Rechnung. Da die Hunde mit einem Mikrochip versehen sind, dessen Daten von den Tierärzten, der Polizei und dem Wildhüter ausgelesen werden können, wird keine Hundemarke abgegeben. Mit dem Bezahlen der Hundesteuer bestätigt der Hundehalter, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

* Landwirtschaft = selbständige Landwirte gemäss AHV-Kontrolle

Gesetzliche Grundlage

Das kantonale Gesetz über das Halten von Hunden enthält die gesetzlichen Grundlagen zur Hundehaltung und zur Erhebung der Hundesteuer.

Leinenzwang im Kanton Schwyz

Der Leinenzwang ist im Gesetz über das Halten von Hunden seit 1983 festgeschrieben. Seit September 2009 sollen Hundehalter gebüsst werden, welche diese Pflicht nicht einhalten.

Hundeausbildung

Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses wurde das nationale Kursobligatorium per 1. Januar 2017 aufgehoben. Der Bundesrat empfiehlt insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den freiwilligen Besuch eines Kurses, damit sie lernen, ihren Hund rücksichtsvoll zu führen.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Bundesamt für Veterinärwesen BVET.

Seit Februar 2018 kann das Nationale Hundehalterbrevet (NHB) erworben werden. Die Anforderungen an Hundehalterinnen und Hundehalter und an ihre Vierbeiner sind in unserer Gesellschaft hoch. NHB-Kurse bieten Mensch und Hund eine gute Basis, um diese Herausforderungen gemeinsam zu meistern. Das NHB wird durch den Verein «Verband Kynologie Ausbildungen Schweiz (VKAS)», einem Zusammenschluss ehemaliger SKN-Ausbildungsstätten, organisiert. Das BLV begrüsst diese Initiative.
Hier erfahren Sie mehr https://www.nhb-bpc.dog/

Hunde-Ratgeber

Auf der Seite ratgeber-erster-hund veröffentlicht das Bekleidungsunternehmen C&A Tipps für den ersten Hund und eine Checkliste zur Anschaffung. Der Ratgeber soll zukünftigen Hundehaltern als unverbindliche Informationsquelle dienen. Auf den Inhalt des Ratgebers hat die Gemeinde Altendorf keinen Einfluss.

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