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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Wer sich um das Bürgerrecht der Gemeinde Altendorf bewerben möchte muss folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

Wohnsitzerfordernis nach eidgenössischem Bürgerrechtsgesetz (Art. 10 BüG):

Das Einbürgerungsgesuch kann gestellt werden, wenn der Gesuchsteller während zehn Jahren in der Schweiz seinen Wohnsitz hatte, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs. Jugendlichen, die zwischen ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt haben, werden die Jahre doppelt kalkuliert. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen.

Die Bewilligungen werden wie folgt angerechnet (Art. 331 BüG):

  • C- oder B-Bewilligungen werden ganz angerechnet
  • F- Bewilligungen werden halb angerechnet
  • N- oder L-Bewilligungen werden nicht angerechnet

Wohnsitzerfordernis nach kantonalem Bürgerrecht (§ 3 KBüG):

Das neue Bürgerrechtsgesetz setzt voraus, dass ein ununterbrochener Wohnsitz von fünf Jahren in der betreffenden Einbürgerungsgemeinde Voraussetzung ist. Bei einem Wohnsitzwechsel nach Gesuchseinreichung fällt die Zuständigkeit nicht dahin, ausser wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Des Weiteren muss der Bewerber ebenfalls im Besitze der Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) sein.

Eignung (§ 4 KBüG):

Das Schweizer-, Kantons- und Gemeindebürgerrecht darf nur an Personen erteilt werden, die

  • eine Charta unterzeichnen, mit der sie bekunden, die grundlegenden Werte der Verfassung zu akzeptieren; 
  • mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut sind; 
  • die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennen und beachten wollen; 
  • ausreichende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Behörden und Mitbürgern haben; 
  • geordnete persönliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse nachweisen können.

Sie möchten Sich in der Gemeinde Altendorf einbürgern lassen. Gerne beratet Sie Rita Koller über das Verfahren sowie die beizubringenden Unterlagen.

Hier finden Sie den Link zu den rechtlichen Grundlagen sowie zum Verfahrensablauf:

Hier finden Sie weitere nützliche Links zum Thema Einbürgerung:

Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung von Ehepartnern und Ausländer der dritten Generation ist das Departement des Innern des Kantons Schwyz zuständig.

Die Dokumente für die Anmeldung der erleichterten Einbürgerung können Sie beim Sekretariat der Einbürungskommission der Gemeinde Altendorf, bei Frau Rita Koller, beziehen. Auskünfte zum Verfahren sind direkt beim Departement des Innern des Kantons Schwyz einzuholen.

Hier finden Sie den Link zu den Informationen rund um die erleichterte Einbürgerung sowie die Kontaktdaten des Departements des Innern: