Rückerstattung des Pikettdienstbetrags der Hebammen
Die Gemeinde Altendorf erstattet bei einer Geburt den Pikettdienstbetrag für die freiberuflich tätige Hebamme zurück. Das Formular für die Rückerstattung kann bei der Hebamme angefordert werden und nach der Geburt direkt an die Abteilung Finanzen eingereicht werden.