Navigieren in Altendorf

Geburt

Bei Spitalgeburten erfolgt die Meldung automatisch durch das betreffende Spital an das Zivilstandsamt des Geburtsortes. Das Zivilstandsamt, welches die Geburt registriert hat, teilt dem zuständigen Einwohneramt die Geburt des neuen Einwohners mit. Erfolgt die Geburt nicht in einem Spital, sind die Eltern verpflichtet, sich innert drei Tagen beim Zivilstandsamt Ausserschwyz zu melden.

Die Mütterberaterin wird sich nach Ihrer Entlassung aus dem Spital telefonisch bei Ihnen melden und auf Wunsch einen Hausbesuch vereinbaren.

Hier finden Sie nützliche Links zum Thema Geburt.