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Hinweise – AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge. Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.

Ziel der Invalidenversicherung IV ist es,

den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn jemand invalid wird.